Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Andreas Bornhöft, Twiete 3 in 23795 Mözen (nachfolgend „Nordens Ljus“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).

1. Anmeldung
Mit seiner Anmeldung zu einer von Nordens Ljus angebotenen Veranstaltung – oder mit Buchung einer Dienstleistung durch Nordens Ljus – erklärt der Kunde, die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert  zu haben. Eine Anmeldung ist verbindlich.
Die Informationen zu den Veranstaltungen auf www.nordens-ljus.de stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Broschüren sowie auf den Webseiten von Nordens Ljus haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“ bzw. bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, wenn nicht anders vermerkt. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

2. Zahlung
Durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung – oder Buchung einer Leistung durch Nordens Ljus – verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der anfallenden Kosten per Überweisung im Voraus zu den in der Rechnung genannten Terminen.

Alle Preise für durch Nordens Ljus angebotene Veranstaltungen /Hausbuchungen sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer.

Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zu reduzieren, zurückzuhalten, oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.

3. Rücktritt von Veranstaltungen / Hausbuchungen durch den Kunden
Ein Rücktritt durch den Kunden ist bis mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin / Buchungstermin in schriftlicher Form möglich. Erfolgt keine oder eine spätere Absage, wird die Veranstaltung wie in Abs. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnet.

4. Die Stornierungskosten betragen:
• bis sechs Wochen vor Veranstaltung / Hausbuchung 30 % der Veranstaltungsgebühr / Buchungsgebühr
• bis drei Wochen vor Veranstaltung / Hausbuchung  50 % der Veranstaltungsgebühr / Buchungsgebühr
Bei Rücktritt ab drei Wochen vor Veranstaltung / Hausbuchung sowie bei vorzeitiger Beendigung erfolgt keine Rückerstattung.

5. Rücktritt durch Nordens Ljus
Nordens Ljus behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn

  • der Kunde den Unterricht bewusst stört,
  • der Kunde mehr als drei Monate ohne triftigen Grund im Zahlungsrückstand ist,
  • der Kunde sich entgegen dem geltenden Tierschutzgesetz verhält,
  • der Kunde sich anderweitig vertragswidrig verhält, insbesondere den reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung oder andere Kunden gefährdet.
  • Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Veranstaltungen – werden nicht erstattet.

Nordens Ljus kann bis drei Wochen vor Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, wenn die angegebende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren erstattet.

Bei Ausfall der Veranstaltung durch Verschulden von Nordens Ljus wird die entsprechende Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Nordens Ljus behält sich vor, Veranstaltungsorte, -zeiten und -tage bis drei Wochen vor avisiertem Termin zu verschieben.

7. Haftung
Nordens Ljus haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
Nordens Ljus übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden und insbesondere Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen.
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen oder Prüfungen erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Kunde haftet für die von sich oder seinem Hund verursachten Schäden.

8. Mitwirkungspflicht des Kunden
Jeder Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen des Dozenten Folge zu leisten und so aktiv am Veranstaltungsziel mitzuwirken.
Eine Erfolgsgarantie ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Kunden abhängt.
Der Kunde versichert, dass sein Hund regelmäßig geimpft und entwurmt und außerdem ungezieferfrei, in den behördlichen Fristen gemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Teilnehmer den Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Bad Segeberg.

10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.